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Einordnung

Coaching oder Therapie?

Beides gibt es bei mir, mit derselben Sorgfalt und zum selben Stundensatz. Der Unterschied liegt nicht in der Arbeit, sondern in der Einordnung Ihres Anliegens. Und die entscheidet, welcher Vertrag gilt und was auf Ihrer Rechnung steht.

Therapie

Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt

Eine Heilbehandlung setzt voraus, dass Ihr Anliegen Krankheitswert hat und sich einer Diagnose zuordnen lässt. Dafür braucht es kein schweres Krankheitsbild: Krankheitswert ist weiter gefasst, als das Wort Erkrankung vermuten lässt.

Es geht dabei ausschließlich um seelische Beschwerden. Meine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz gilt für die Psychotherapie, für körperliche Erkrankungen ist die Ärztin oder der Arzt zuständig. Die Einschätzung ist fachlich, und sie fällt in den ersten Terminen, nicht zwangsläufig gleich im ersten. Das kann auch dazu führen, dass ich Sie weiterschicke. Ich sage Ihnen früh, wenn etwas nicht in meine Hände gehört.

Heilbehandlung auf Grundlage meiner Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG.

Coaching

Wenn Sie etwas verändern wollen

Nicht jedes Anliegen ist eine Erkrankung, und nicht jedes fängt mit Leidensdruck an. Manchmal geht es um einen Konflikt, der sich festgefahren hat, oder um eine Entscheidung, die ansteht. Manchmal ist es schlicht der Wunsch, etwas anders zu machen als bisher: eine berufliche Neuorientierung, ein Muster, das Sie loswerden möchten, ein Ziel, an dem Sie dranbleiben wollen. Coaching ist keine Heilbehandlung und deshalb nicht an meinen Praxissitz gebunden. Es geht auch online.

Beratungsvertrag. Der Preis enthält 19 % Umsatzsteuer.

Woran Sie es selbst merken

Eher Coaching

  • „Im Kern läuft es. An einer Stelle komme ich nicht weiter.“
  • „Ich weiß, was ich ändern will, und schaffe den ersten Schritt nicht.“
  • „Bei meinem Kind geht es um eine bestimmte Situation. Sonst ist es stabil.“

Eher Therapie

  • „Das zieht sich hin und wird eher mehr als weniger.“
  • „Es greift in den Alltag ein: Schlaf, Arbeit, Familie.“
  • „Mein Kind zieht sich seit Wochen zurück, und es wird nicht besser.“

Wer das entscheidet

Entscheidend ist das Anliegen selbst, nicht was Ihnen lieber wäre. Sie müssen Ihr Anliegen nicht kleiner machen, damit Coaching reicht, und nicht größer, damit es ernst genommen wird. Die Einordnung ist meine Aufgabe, nicht Ihre.

Geklärt wird es im ersten Gespräch, und ich sage Ihnen offen, wie ich es sehe. Stellt sich später heraus, dass etwas anderes im Vordergrund steht als am Anfang, sage ich Ihnen das ebenfalls. Wir müssen dann nicht von vorn anfangen. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich der Rahmen, nicht die Zusammenarbeit.

Und die Einordnung ist keine Reihenfolge: Coaching ist keine Vorstufe zur Therapie, und Therapie ist kein gescheitertes Coaching. Es sind zwei verschiedene Aufträge.

Was sich dadurch nicht ändert

  • Der Stundensatz120 Euro für 60 Minuten, in beiden Fällen.
  • Die SchweigepflichtSie gilt hier wie dort.
  • Meine ArbeitsweiseDie Verfahren, mit denen ich arbeite, sind dieselben. Was sich unterscheidet, ist das Ziel, mit dem ich sie einsetze.

Was sich unterscheidet, ist der Vertrag und die Steuer auf Ihrer Rechnung. Und die Frage der Erstattung: Gesetzliche Krankenkassen zahlen in keinem der beiden Fälle. Bei privaten Zusatzversicherungen hängt es vom Tarif ab und davon, dass es sich um eine Heilbehandlung handelt. Für Coaching gibt es nichts zu erstatten. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung.

Alle Preise, die Ausfallregelung und den Ablauf finden Sie unter Ablauf und Honorar

Was Eltern mich sonst noch fragen, steht auf der Fragenseite

Erster Schritt

Wohin Ihr Anliegen gehört, klären wir am Telefon. Das kostet Sie nichts.

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